Philipp s38.318 Streiff von Lauenstein + NN von Kirkel

Keine Kinder

Tatsachen und Ereignisse

Gemeinsame Notiz

Am 17.04.1566 gestehen die Erben des seligen Albrecht von Kirkel, dass dem Tochtermann derselben, nämlich Philipp Streiff, noch Forderungen zustehen, die aus einer Heiratsverschreibung herrühren, die man ihm auszahlen wolle.

Letzte Änderung
24. August 201315:13:22